Immobilien

Im Bereich des Immobiliensteuerrechts betreuen wir als Steuerberater vom privaten Vermieter über vermögensverwaltende Personengesellschaften bis hin zu Immobiliengesellschaften. Neben den klassischen Vorbehaltsaufgaben wie Buchhaltung und Abschlusserstellung bieten wir auch ein umfangreiches Angebot an Zusatzleistungen an. Mit unserer Erfahrung im Immobilienbereich sind wir in der Lage einen echten Mehrwert für Sie zu generieren.

Steuerberater Andreas Gerhard Kürnach Würzburg Immobilien Steuerberatung Immobilienberatung

Profitieren Sie von unserer Erfahrung. Während wir die administrativen Aufgaben erledigen, können Sie sich Ihren strategischen Zielen widmen

Profitieren Sie von unserer Erfahrung. Während wir die administrativen Aufgaben erledigen, können Sie sich Ihren strategischen Zielen widmen.

Gründungsberatung

Im Rahmen der Existenzgründungsberatung beraten wir Sie bei der Wahl der Rechtsform und zeigen Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf. Durch individuelle Checklisten stellen wir sicher, dass Sie im Gründungsprozess an alle Details denken. Dabei begleiten wir Sie von der Erstellung der Tragfähigkeitsanalyse bis zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Dabei achten wir natürlich nicht nur auf die steuerlichen Auswirkungen sondern berücksichtigen auch außersteuerliche Aspekte wie Haftungsrisiken und Verwaltungsaufwand.
Gemeinsam mit Ihnen konzipieren wir eine maßgeschneiderte Immobiliengesellschaft.

Unterstützung beim Immobilienkauf und -verkauf

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie bzw. einer Immobiliengesellschaft muss wohl überlegt sein. Im Rahmen des Immobilienkaufs nehmen wir auf Wunsch eine umfassende Rentabilitätsbeurteilung einschließlich Liquiditäts- und Steuerplanung vor. Hierbei können auch verschiedene Finanzierungsalternativen berücksichtigt werden. Selbstverständlich übernehmen wir auch eine steuerliche Würdigung der Verträge oder bereiten die Unterlagen für die Bankgespräche vor.
Bei Immobilienverkäufen prüfen wir mögliche Steuerauswirkungen, wie beispielsweise im Bereich der Grunderwerbsteuer oder des gewerblichen Grundstückshandels.
Wir unterstützen Sie bei der richten Entscheidung und zeigen Ihnen mögliche Alternativen auf.

Unterstützung während der Bauphase

Im Rahmen der Bauphase nehmen wir auf Wunsch eine Kostenstellenrechnung vor und bieten Ihnen die Möglichkeit eines umfassenden Controllings. Auf Wunsch übernehmen wir auch die formelle Kontrolle der Eingangsrechnungen oder bereiten Zahlungsvorschläge für Sie vor. Diese können Sie im Anschluss bequem freigeben. Gerne beraten wir Sie auch im Bereich des Vorsteuer und zeigen Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf.
Wir entlasten Sie von administrativen Aufgaben, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Laufende Betreuung

Im Rahmen der Finanzbuchführung bieten wir Ihnen beispielsweise über eine Kostenstellenrechnung die Möglichkeit, die Rentabilität einzelner Objekte im Blick zu behalten. So haben Sie bei Fehlentwicklungen rechtzeitig die Möglichkeit gegenzusteuern. Gleichzeitig weisen wir Sie auch auf Möglichkeiten hin, wie Sie Ihre Steuerbelastung nachhaltig reduzieren können, beispielsweise durch die Implementierung von Holdingstrukturen oder den Einsatz der erweitereten Grundstückskürzung.
Wir betreuen und beraten Sie umfassend, so dass Sie keine Chance verpassen.

Beratung im Bereich der Erbfolge

Im Rahmen der Erbfolgeberatung zeigen wir Ihnen Möglichkeiten auf, wie die Immobilienvermögen steuerschonend auf die nächste Generation übertragen können.
Neben dem Aufzeigen von verschiedenen Gestaltungsalternativen gehört beispielsweise auch die steuerliche Bewertung von Grundvermögen oder die steuerliche Prüfung der entsprechenden Verträgen zu unserem Beratungsangebot.
Wir zeigen Ihnen verschiedene Möglichkeiten, damit Sie Ihr Immobilienvermögen optimal auf die nächste Generation übertragen können.

Betreuung im Bereich der Vermietung und Verpachtung

Selbstverständlich betreuen wir auch private Immobilienbesitzer im Bereich der Vermietung und Verpachtung. Gerne unterstützen wir Sie bereits beim Kauf der Immobilie und prüfen Mietverträge auf Ihre steuerlichen Auswirkungen, beispielsweise im Bereich der Vermietung an Angehörige.
Im Rahmen der Einkommensteuererklärung übernehmen wir die Einkünfteermittlung und stimmen uns bei Bedarf mit der Finanzverwaltung ab.
Egal was Sie sich vorstellen - sprechen Sie uns an. Gemeinsam finden wir eine individuelle Lösung für Sie.

Die Grundsteuer-reform 2022

Zum 1.Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Die Reform war erforderlich, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Wertermittlung als Verfassungswidrig erklärt hat. Auch wenn die neue Grundsteuer erst in 2025 in Kraft tritt, besteht bereits im Jahr 2022 Handlungsbedarf für alle Immobilieneigentümer. Was Sie in 2022 erledigen müssen und wieviel Zeit Sie dafür haben, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.

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