Steuerliche Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen
Mit Schreiben vom 30.6.2021 hat das Bundesministerium der Finanzen ein Schreiben zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen veröffentlicht (Link). Welche Voraussetzungen muss ein ordnungsgemäßer Bewirtungsbeleg mindestens erfüllen? Zunächst muss die Rechnung selbst ordnungsgemäß sein. Sie muss also alle gesetzlich geforderten Angaben enthalten. Hierzu gehören beispielsweise die Angaben zum Bewirtungsbetrieb und eine vollständige Leistungsbeschreibung. Die Leistungsbeschreibung darf dabei nicht zu allgemein sein. Die Angabe "diverse Speisen und Getränke" ist in der Regel nicht ausreichend. Hintergrund ist, dass im Falle eine Belegprüfung die Anzahl der bestellten Speisen und Getränke mit der Anzahl der bewirteten Personen abstimmbar sein muss. Daneben müssen auch die für Bewirtungsbelege zusätzlich geforderten Angaben zeitnah dokumentiert werden. Dies kann entweder auf dem Beleg selbst oder auf einem zusätzlichen Eigenbeleg erfolgen: Teilnehmer der BewirtungAnlass der BewirtungUnterschrift Der Anlass…