Was Sie zur Neuregelung der Grundbesitzbewertung wissen müssen

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 werden die Bewertungsvorschriften des Bewertungsgesetzes teilweise umfassend neu gestaltet. Durch die Neuregelung wird es in vielen Fällen zu einer deutlich höheren Bewertung von Immobilienvermögen in Erbschafts- und Schenkungsfällen kommen. Welche Änderungen im einzelnen beschlossen wurden und was Sie jetzt noch tun können, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag. Wann treten die Neuregelungen in Kraft? Aktuell ist davon auszugehen, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2022 über das Jahressteuergesetz abstimmt. Sofern der Bundesrat zustimmt, werden die Neureglungen auf Übertragungen angewendet, die nach dem 31. Dezember 2022 stattfinden. Welche Immobilienarten sind betroffen? Je nach Immobilienart kommt, sofern das sogenannte Vergleichswertverfahren keine Anwendung findet, entweder das Sachwert- oder der Ertragswertverfahren zur Anwendung. Das Sachwertverfahren, welches im Wesentlichen auf die Herstellungskosten abstellt, wird beispielsweise bei…

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Was muss ich zum Thema Inflationsausgleichsprämie wissen?

Was ist die Inflationsausgleichsprämie? Mit dem dritten Entlastungspaket hat die Bundesregierung die Einführung einer Inflationsausgleichsprämie beschlossen: Zur Abmilderung steigender Verbraucherpreise haben Arbeitgeber auf Grund der gesetzlichen Regelungen des § 3 Abs. 11c EStG die Möglichkeit, eine sogenannte Inflationsausgleichsprämie an Ihre Angestellten zu zahlen. Diese Prämie ist unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie muss zwischen dem 26.10.2022 und dem 31.12.2024 erfolgen. Wann und wie die Auszahlung erfolgt, ist dabei grundsätzlich unerheblich. Auch eine Auszahlung in mehreren Teilbeträgen ist möglich. Daneben muss die Prämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden: die Leistung darf nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet werdender Anspruch auf Arbeitslohn darf nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt werdendie Leistung…

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Die Grundsteuer-reform 2022

Zum 1.Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Die Reform war erforderlich, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Wertermittlung als Verfassungswidrig erklärt hat. Auch wenn die neue Grundsteuer erst in 2025 in Kraft tritt, besteht bereits im Jahr 2022 Handlungsbedarf für alle Immobilieneigentümer. Was Sie in 2022 erledigen müssen und wieviel Zeit Sie dafür haben, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.

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Bundesverfassungsgericht bestätigt Verfassungswidrigkeit hoher Steuerzinsen

Mit Beschluss vom 18.08.2021 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des Zinssatzes für Steuernachzahlungen und Erstattungen festgestellt. Während es aber bei Veranlagungszeiträumen bis einschließlich 2018 bei der bisherigen Verzinsung bleibt, hat der Gesetzgeber bis zum 31.7.2022 zeit, für Veranlagungsjahre ab 2019 eine Neuregelung zu treffen. Pressemittelung: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-077.html Bislang wurden Steuernachzahlungen und Steuererstattungen nach Ablauf einer Karenzzeit von 15 Monaten einheitlich mit 6% pro Jahr verzinst. Da dieser Zins deutlich oberhalb der aktuellen Kapitalmarktzinsen liegt, kann davon ausgegangen werden, dass sich die Zinsen reduzieren werden. Wie genau aber die Neugestaltung aussehen wird, bleibt abzuwarten. Akuter Handlungsbedarf dürfte aber nur in den wenigsten Fällen bestehen. Das Finanzamt erlässt Zinsbescheide seit längerer Zeit in Hinblick auf die Verfassungswidrigkeit der Zinsen "vorläufig", so dass Änderungen in Bezug auf die Zinshöhe von Amts…

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Unwetter- und Katastrophenerlasse der Finanzministerien

Mit Schreiben vom 26.07.2021 hat das Bayrische Finanzministerium einen geänderten "Katastrophenerlass" veröffentlicht. https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Steuerliche_Hilfsmassnahmen/2021-07-20_Unwettererlass_StMFH_Juli_2021.pdf Auch wenn der Name leicht in die Irre führen kann - Gegenstand des Erlasses sind umfangreiche Hilfe für alle Personen, welche durch die schweren Unwetter Ende Juli und die damit einhergehende Hochwassersituation betroffen waren. Vergleichbare Erlasse haben auch andere Finanzministerien aus ebenfalls betroffenen Bundesländern veröffentlicht. Inhalt der Erlasse sind u.a. Stundung von Steuerzahlungen bis 31.10.2021Möglichkeit zur Anpassung von VorauszahlungenErleichterter Zuwendungsnachweis für Spenden zu Gunsten von Hochwasseropfern im Rahmen von SpendenaktionenAbzugsmöglichkeit von Zuwendungen an Geschäftspartner zur Aufrechterhaltung von GeschäftsbeziehungenRegelungen zum Verlust von BuchführungsunterlagenRegelungen zu Sonderabschreibungen für den Wiederaufbau von Betriebsgebäuden und VermietungsobjektenRegelungen zu Sonderabschreibungen für die Ersatzbeschaffung von beweglichen AnlagegüternSonderreglungen für die Unterstützung von betroffenen Arbeitnehmern in Bezug auf die LohnsteuerRegelung für den Erlass der…

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Besteuerung des Veräußerungsgewinns eines häuslichen Arbeitszimmers

Wir ein Gebäude innerhalb der 10-jährigen "Spekulationsfrist" veräußert, unterliegt der Veräußerungsgewinn in der Regel der Besteuerung. Etwas anderes gilt beispielsweise dann, wenn das Objekt ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Enthält das Gebäude allerdings ein Arbeitszimmer, welches für Zwecke der Überschusseinkünfte (z.B. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Vermietungseinkünfte) genutzt wird, ist Vorsicht geboten: Die Finanzverwaltung vertritt hier die Auffassung, dass der auf das Arbeitszimmer entfallende Veräußerungsgewinn der Besteuerung unterliegt. Hintergrund hierfür ist, dass das Arbeitszimmer insoweit gerade nicht Wohnzwecken dient https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2016/C-Anhaenge/Anhang-26/inhalt.html. Mit Urteil vom 1.3.2021 hat der Bundesfinanzhof der Ansicht der Finanzverwaltung allerdings eine Absage erteilt. In seinem Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass auch der auf das Arbeitszimmer entfallende Anteil nicht der Besteuerung unterliegt. In entsprechenden Fällen sollte entsprechend geprüft werden, ob gegen den Bescheid beispielsweise im…

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Der Einsatz von Kennzahlen im Rahmen der Qualitäts-BWA

Forderungsquote, Umsatzrendite und operativer Cashflow. Kaum ein Unternehmer hat keine Berührungspunkte mit betriebswirtschaftlichen Kennzahlen. Leider sehen viele Kaufleute die hinter den Kennzahlen stehenden Zahlen nur als lästige Pflicht (z.B. um ein neues Betriebsmitteldarlehen von der Bank zu erhalten). Wer die Kennzahlen und deren Bedeutung versteht kann nicht nur den Erfolg des Unternehmens besser einschätzen - vielmehr können auch zukünftige Probleme frühzeitig erkannt werden. Dies bietet die Möglichkeit rechtzeitig gegenzusteuern und entsprechende Maßnahmen zu treffen. In der Praxis werden Unmengen an Kennzahlen verwendet, beispielsweise im Bereich der Finanzen oder im Bereich des Vetriebs. Viel wichtiger als der Einsatz vieler Kennzahlen ist aber der Einsatz und das Verständnis der richtigen Kennzahlen. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass nicht jede Kennzahl für jedes Unternehmen ohne Anpassung verwendet werden kann. Hierbei…

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Steuerliche Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen

Mit Schreiben vom 30.6.2021 hat das Bundesministerium der Finanzen ein Schreiben zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen veröffentlicht (Link). Welche Voraussetzungen muss ein ordnungsgemäßer Bewirtungsbeleg mindestens erfüllen? Zunächst muss die Rechnung selbst ordnungsgemäß sein. Sie muss also alle gesetzlich geforderten Angaben enthalten. Hierzu gehören beispielsweise die Angaben zum Bewirtungsbetrieb und eine vollständige Leistungsbeschreibung. Die Leistungsbeschreibung darf dabei nicht zu allgemein sein. Die Angabe "diverse Speisen und Getränke" ist in der Regel nicht ausreichend. Hintergrund ist, dass im Falle eine Belegprüfung die Anzahl der bestellten Speisen und Getränke mit der Anzahl der bewirteten Personen abstimmbar sein muss. Daneben müssen auch die für Bewirtungsbelege zusätzlich geforderten Angaben zeitnah dokumentiert werden. Dies kann entweder auf dem Beleg selbst oder auf einem zusätzlichen Eigenbeleg erfolgen: Teilnehmer der BewirtungAnlass der BewirtungUnterschrift Der Anlass…

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Vorsteuerabzug bei Homeoffice-Vermietung an den Arbeitgeber

Mit Urteil vom 7.5.2020 hat der 5. Senat des BFH entschieden, dass sich bei einer umsatzsteuerpflichtigen Vermietung des häuslichen Arbeitszimmers an den Arbeitgeber der Vorsteuerabzug auch auf einen Sanitärraum erstrecken kann. Dies gilt jedoch nicht, wenn es sich bei dem Sanitärraum um ein mit Dusche und Badewanne ausgestattetes Arbeitszimmer handeln kann. Insgesamt kann die Vermietung des häuslichen Arbeitszimmers an den Arbeitgeber mehrere Vorteile mit sich bringen. Zum einen können die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht werden, zum anderen besteht auch die Möglichkeit, sich einen Teil der in Rechnung gestellten Vorsteuerbeträge vom Fiskus zurückzuholen. In jedem Fall sollte hier aber auf eine ordentliche Gestaltung geachtet werden, damit das Vermietungsmodel vom Fiskus auch akzeptiert wird.

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Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer

Mit Urteil vom 16.9.2020 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der beim Kauf von Sondereigentum vereinbarte Kaufpreis nicht um die darin enthaltene "Instandhaltungsrücklage" bzw. "Instandhaltungsrückstellung" zu mindern ist. Bislang war es gängige Praxis, den auf den Verkäufer entfallenden Anteil der Instandhaltungsrücklage im Kaufvertrag gesondert auszuweisen. Für Zwecke der Grunderwerbsteuer wurde dies steuermindernd berücksichtigt. Begründet wird diese Auffassung damit, dass die Instandhaltungsrücklage nicht dem Verkäufer sondern der Wohnungseigentümergemeinschaft zuzurechnen ist und damit auf ein anderes Rechtssubjekt entfällt. Sie kann damit im Rahmen des Erwerbsvorgangs nicht auf den Käufer übergehen. Eine Aufteilung des Gesamtkaufpreises ist damit nur für diejenige Fälle geboten, bei denen der Kaufpreis auch auf Gegenstände entfällt, welche nicht der Grunderwerbsteuer unterliegen (z.B. Einrichtungsgegenstände).

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