Was Sie zur Neuregelung der Grundbesitzbewertung wissen müssen

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 werden die Bewertungsvorschriften des Bewertungsgesetzes teilweise umfassend neu gestaltet. Durch die Neuregelung wird es in vielen Fällen zu einer deutlich höheren Bewertung von Immobilienvermögen in Erbschafts- und Schenkungsfällen kommen. Welche Änderungen im einzelnen beschlossen wurden und was Sie jetzt noch tun können, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag. Wann treten die Neuregelungen in Kraft? Aktuell ist davon auszugehen, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2022 über das Jahressteuergesetz abstimmt. Sofern der Bundesrat zustimmt, werden die Neureglungen auf Übertragungen angewendet, die nach dem 31. Dezember 2022 stattfinden. Welche Immobilienarten sind betroffen? Je nach Immobilienart kommt, sofern das sogenannte Vergleichswertverfahren keine Anwendung findet, entweder das Sachwert- oder der Ertragswertverfahren zur Anwendung. Das Sachwertverfahren, welches im Wesentlichen auf die Herstellungskosten abstellt, wird beispielsweise bei…

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Die Grundsteuer-reform 2022

Zum 1.Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Die Reform war erforderlich, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Wertermittlung als Verfassungswidrig erklärt hat. Auch wenn die neue Grundsteuer erst in 2025 in Kraft tritt, besteht bereits im Jahr 2022 Handlungsbedarf für alle Immobilieneigentümer. Was Sie in 2022 erledigen müssen und wieviel Zeit Sie dafür haben, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.

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Besteuerung des Veräußerungsgewinns eines häuslichen Arbeitszimmers

Wir ein Gebäude innerhalb der 10-jährigen "Spekulationsfrist" veräußert, unterliegt der Veräußerungsgewinn in der Regel der Besteuerung. Etwas anderes gilt beispielsweise dann, wenn das Objekt ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Enthält das Gebäude allerdings ein Arbeitszimmer, welches für Zwecke der Überschusseinkünfte (z.B. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Vermietungseinkünfte) genutzt wird, ist Vorsicht geboten: Die Finanzverwaltung vertritt hier die Auffassung, dass der auf das Arbeitszimmer entfallende Veräußerungsgewinn der Besteuerung unterliegt. Hintergrund hierfür ist, dass das Arbeitszimmer insoweit gerade nicht Wohnzwecken dient https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2016/C-Anhaenge/Anhang-26/inhalt.html. Mit Urteil vom 1.3.2021 hat der Bundesfinanzhof der Ansicht der Finanzverwaltung allerdings eine Absage erteilt. In seinem Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass auch der auf das Arbeitszimmer entfallende Anteil nicht der Besteuerung unterliegt. In entsprechenden Fällen sollte entsprechend geprüft werden, ob gegen den Bescheid beispielsweise im…

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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen

Der Staat fördert seit dem 1.1.2020 energetische Baumaßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilien. Für die Beantragung der Steuerermäßigung müssen bestimmte Voraussetzungen beachtet werden: Das Gebäude muss bei Beginn der Maßnahme 10 Jahre oder älter sein. Entscheidend ist hier in der Regel der Tag des BauantragsDie Maßnahme muss von einem anerkannten Fachunternehmen ausgeführt werdenEs muss eine Rechnung in deutscher Sprache vorliegenDie Zahlung muss unbar auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen Daneben muss dem Finanzamt eine Bescheinigung des Fachunternehmens über die Baumaßnahme vorgelegt werden. Die Bescheinigung muss nach dem dafür vorgesehenen amtlichen Muster ausgestellt werden. Insbesondere bei Mehrfamilienhäusern muss darauf geachtet werden, ob Einzelbescheinigungen oder Gesamtbescheinigungen ausgestellt werden dürfen. Förderfähig sind insbesondere: Die WärmedämmungDie Erneuerung von Fenstern und TürenDie Erneuerung und Optimierung von HeizungsanlagenDer Einbau von Systemen zur…

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Vorsteuerabzug bei Homeoffice-Vermietung an den Arbeitgeber

Mit Urteil vom 7.5.2020 hat der 5. Senat des BFH entschieden, dass sich bei einer umsatzsteuerpflichtigen Vermietung des häuslichen Arbeitszimmers an den Arbeitgeber der Vorsteuerabzug auch auf einen Sanitärraum erstrecken kann. Dies gilt jedoch nicht, wenn es sich bei dem Sanitärraum um ein mit Dusche und Badewanne ausgestattetes Arbeitszimmer handeln kann. Insgesamt kann die Vermietung des häuslichen Arbeitszimmers an den Arbeitgeber mehrere Vorteile mit sich bringen. Zum einen können die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht werden, zum anderen besteht auch die Möglichkeit, sich einen Teil der in Rechnung gestellten Vorsteuerbeträge vom Fiskus zurückzuholen. In jedem Fall sollte hier aber auf eine ordentliche Gestaltung geachtet werden, damit das Vermietungsmodel vom Fiskus auch akzeptiert wird.

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Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer

Mit Urteil vom 16.9.2020 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der beim Kauf von Sondereigentum vereinbarte Kaufpreis nicht um die darin enthaltene "Instandhaltungsrücklage" bzw. "Instandhaltungsrückstellung" zu mindern ist. Bislang war es gängige Praxis, den auf den Verkäufer entfallenden Anteil der Instandhaltungsrücklage im Kaufvertrag gesondert auszuweisen. Für Zwecke der Grunderwerbsteuer wurde dies steuermindernd berücksichtigt. Begründet wird diese Auffassung damit, dass die Instandhaltungsrücklage nicht dem Verkäufer sondern der Wohnungseigentümergemeinschaft zuzurechnen ist und damit auf ein anderes Rechtssubjekt entfällt. Sie kann damit im Rahmen des Erwerbsvorgangs nicht auf den Käufer übergehen. Eine Aufteilung des Gesamtkaufpreises ist damit nur für diejenige Fälle geboten, bei denen der Kaufpreis auch auf Gegenstände entfällt, welche nicht der Grunderwerbsteuer unterliegen (z.B. Einrichtungsgegenstände).

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