Ordnungsgemäße Kassenführung im Fokus der Finanzverwaltung

Die ordnungsgemäße Kassenführung stellt seit jeher ein Risiko im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung dar. Unabhängig davon ob die Kassenführung selbst mangelhaft ist oder die notwendige Dokumentation nach Aufforderung der Finanzverwaltung nicht vorgelegt werden kann: Es drohen die Verwerfung des Kassenbuchs und empfindliche Hinzuschätzungen. Durch die neu eingeführte Kassennachschau wird dieses Thema nochmals verschärft. Umso wichtiger ist es, die von der Finanzverwaltung geforderten Dokumentationen vollständig und richtig vorzuhalten und die Kasse ordnungsgemäß zu führen. Bei der Kassenführung ist unabhängig von der Art der Kasse stets ein hohes Maß an Sorgfalt geboten. Hierbei sind insbesondere nachfolgende Punkte zu beachten: Können die von der Finanzverwaltung angeforderten Unterlagen vorgelegt werden?Gibt es regelmäßige und höhere Kassenfehlbeträge?Ist die Kassensturzfähigkeit ("centgenau") gegeben?Gibt es zu jeder Kassenbewegung einen Beleg? Sofern nachfolgende Punkte beachtet werden, lassen…

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Geänderte Nutzungsdauer für Computer und Software

Mit Schreiben vom 26.1.2021 hat das Bundesministerium der Finanzen die Abschreibungsdauer für Computer und Betriebs- und Anwendersoftware auf 1 Jahr reduziert. Das Schreiben ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, welche nach dem 31.12.2020 enden. Sofern in 2021 noch Restbuchwerte aus in Vorjahren angeschafften Wirtschaftsgütern vorhanden sind, können diese in 2021 vollständig abgeschrieben werden (Wahlrecht). Das BMF begründet das Schreiben in der Einleitung damit, dass die Nutzungsdauer für Computerhard- und software seit mehr als 20 Jahren nicht mehr überprüft wurde. Ausschlaggebend dürften aber wohl eher die enormen Steuereffekte und die damit einhergehende Unterstützung der Wirtschaft im Rahmen der Corona-Krise sein. Zu beachten ist in diesem Fall, dass die Nutzungsdauer von einem Jahr kaum den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Auf Grund der Aufgabe der umgekehrten Maßgeblichkeit verbleibt es damit in der…

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