Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen

Der Staat fördert seit dem 1.1.2020 energetische Baumaßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilien. Für die Beantragung der Steuerermäßigung müssen bestimmte Voraussetzungen beachtet werden: Das Gebäude muss bei Beginn der Maßnahme 10 Jahre oder älter sein. Entscheidend ist hier in der Regel der Tag des BauantragsDie Maßnahme muss von einem anerkannten Fachunternehmen ausgeführt werdenEs muss eine Rechnung in deutscher Sprache vorliegenDie Zahlung muss unbar auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen Daneben muss dem Finanzamt eine Bescheinigung des Fachunternehmens über die Baumaßnahme vorgelegt werden. Die Bescheinigung muss nach dem dafür vorgesehenen amtlichen Muster ausgestellt werden. Insbesondere bei Mehrfamilienhäusern muss darauf geachtet werden, ob Einzelbescheinigungen oder Gesamtbescheinigungen ausgestellt werden dürfen. Förderfähig sind insbesondere: Die WärmedämmungDie Erneuerung von Fenstern und TürenDie Erneuerung und Optimierung von HeizungsanlagenDer Einbau von Systemen zur…

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