Ordnungsgemäße Kassenführung im Fokus der Finanzverwaltung
Die ordnungsgemäße Kassenführung stellt seit jeher ein Risiko im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung dar. Unabhängig davon ob die Kassenführung selbst mangelhaft ist oder die notwendige Dokumentation nach Aufforderung der Finanzverwaltung nicht vorgelegt werden kann: Es drohen die Verwerfung des Kassenbuchs und empfindliche Hinzuschätzungen. Durch die neu eingeführte Kassennachschau wird dieses Thema nochmals verschärft. Umso wichtiger ist es, die von der Finanzverwaltung geforderten Dokumentationen vollständig und richtig vorzuhalten und die Kasse ordnungsgemäß zu führen. Bei der Kassenführung ist unabhängig von der Art der Kasse stets ein hohes Maß an Sorgfalt geboten. Hierbei sind insbesondere nachfolgende Punkte zu beachten: Können die von der Finanzverwaltung angeforderten Unterlagen vorgelegt werden?Gibt es regelmäßige und höhere Kassenfehlbeträge?Ist die Kassensturzfähigkeit ("centgenau") gegeben?Gibt es zu jeder Kassenbewegung einen Beleg? Sofern nachfolgende Punkte beachtet werden, lassen…