Was muss ich zum Thema Inflationsausgleichsprämie wissen?
Was ist die Inflationsausgleichsprämie? Mit dem dritten Entlastungspaket hat die Bundesregierung die Einführung einer Inflationsausgleichsprämie beschlossen: Zur Abmilderung steigender Verbraucherpreise haben Arbeitgeber auf Grund der gesetzlichen Regelungen des § 3 Abs. 11c EStG die Möglichkeit, eine sogenannte Inflationsausgleichsprämie an Ihre Angestellten zu zahlen. Diese Prämie ist unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie muss zwischen dem 26.10.2022 und dem 31.12.2024 erfolgen. Wann und wie die Auszahlung erfolgt, ist dabei grundsätzlich unerheblich. Auch eine Auszahlung in mehreren Teilbeträgen ist möglich. Daneben muss die Prämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden: die Leistung darf nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet werdender Anspruch auf Arbeitslohn darf nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt werdendie Leistung…