Unwetter- und Katastrophenerlasse der Finanzministerien

Unwetter- und Katastrophenerlasse der Finanzministerien

Mit Schreiben vom 26.07.2021 hat das Bayrische Finanzministerium einen geänderten „Katastrophenerlass“ veröffentlicht. https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Steuerliche_Hilfsmassnahmen/2021-07-20_Unwettererlass_StMFH_Juli_2021.pdf

Auch wenn der Name leicht in die Irre führen kann – Gegenstand des Erlasses sind umfangreiche Hilfe für alle Personen, welche durch die schweren Unwetter Ende Juli und die damit einhergehende Hochwassersituation betroffen waren.

Vergleichbare Erlasse haben auch andere Finanzministerien aus ebenfalls betroffenen Bundesländern veröffentlicht.


Inhalt der Erlasse sind u.a.

  • Stundung von Steuerzahlungen bis 31.10.2021
  • Möglichkeit zur Anpassung von Vorauszahlungen
  • Erleichterter Zuwendungsnachweis für Spenden zu Gunsten von Hochwasseropfern im Rahmen von Spendenaktionen
  • Abzugsmöglichkeit von Zuwendungen an Geschäftspartner zur Aufrechterhaltung von Geschäftsbeziehungen
  • Regelungen zum Verlust von Buchführungsunterlagen
  • Regelungen zu Sonderabschreibungen für den Wiederaufbau von Betriebsgebäuden und Vermietungsobjekten
  • Regelungen zu Sonderabschreibungen für die Ersatzbeschaffung von beweglichen Anlagegütern
  • Sonderreglungen für die Unterstützung von betroffenen Arbeitnehmern in Bezug auf die Lohnsteuer
  • Regelung für den Erlass der Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung

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Bei dem Text handelt es sich in der Regel um eine vereinfachte Darstellung von steuerlichen bzw. rechtlichen Regelungen. Eine individuelle steuerliche Beratung wird hierdurch nicht ersetzt.
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