Jahressteuergesetz 2020

Der Bundesrat hat dem Jahressteuergesetz 2020 am 18. Dezember 2020 zugestimmt. Damit kommt es zu umfangreichen Änderungen, welche beispielsweise im Rahmen der Einkommensteuererklärung möglicherweise beachtet werden müssen. Zum Beispiel: Sofern die Voraussetzungen für den Ansatz eines häuslichen Arbeitszimmers nicht vorliegen oder auf den Ansatz verzichtet wird, kann eine "Homeoffice-Pauschale" von 5 € pro Tag (maximal 600 € pro Jahr) angesetzt werden. Der Betrag wird allerdings nicht zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag gewährt. Die Homeoffice-Pauschale wird auch dann gewährt, wenn für die Tätigkeit kein eigenes Zimmer zur Verfügung steht.Die Frist für die Gewährung von "Corona-Prämien" wurde bis Juni 2021 verlängert. Sofern der Maximalbetrag bereits ausgeschöpft ist, darf die Prämie nicht nochmals gewährt werdenDie Freigrenze für Sachbezüge wird ab dem 1.1.2021 von 44 € auf 50 € angehoben.Bei der verbilligten Wohnungsvermietung…

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